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Ausbildungsangebote aus dem Fachbereich

Farbtechnik

  1. Bildungsgänge
  2. Farbtechnik

Malerin/Maler und Lackiererin/Lackierer

Berufliche Tätigkeiten:
Die Malerinnen/Maler und Lackiererinnen/Lackierer der Fachrichtung Gestaltung und Instandhaltung gestalten, beschichten und bekleiden Innenwände, Decken, Böden und Fassaden von Gebäuden. Sie halten Objekte aus den unterschiedlichsten Materialien instand oder geben ihnen durch farbige Beschichtungen eine neue Oberfläche. 

Fachbereich: 
Farbtechnik

Ausbildungsdauer: 
3 Jahre

nach § 4 Berufsbildungsgesetz (BBiG) und § 25 Handwerksordnung (HwO)

Ausgewählte schulische Inhalte:
- Die Bearbeitung verschiedener Untergründe (Holz, Metall, Putz) 
- die dekorative Gestaltung von Wänden gehören zu den Kernthemen des Unterrichts
- Themen der selbstständigen Führung eines Betriebes (Marketing, Qualitätssicherung, Kalkulation, Kundenakquise) 

Mögliche Beschäftigungsbereiche:
- im Maler- und Lackiererhandwerk
- in Betrieben für Bodenbeschichtungstechnik
- im Trockenbau
- im Fassadenbau
- bei Hochbaufirmen

Fachpraktiker/in für Malerinnen/Maler und Lackiererinnen/Lackierer

Berufliche Tätigkeiten:
Fachpraktikerinnen und Fachpraktiker für Malerinnen/Maler und Lackiererinnen/Lackierer gestalten zum Beispiel Flächen innen und außen an Gebäuden. Sie bereiten die Untergründe vor und streichen oder lackieren die Oberflächen. Diese können aus mineralischen Baustoffen, Holz, Metall oder Kunststoff bestehen. Fachpraktikerinnen und Fachpraktiker für Malerinnen/Maler und Lackiererinnen/Lackierer berechnen die Menge an Material, das sie brauchen. Was sie nicht bearbeiten, schützen sie mit Folien oder durch Einhausungen vor Spritzern und Beschädigungen.
In der Fahrzeuglackierung reparieren Fachpraktikerinnen und Fachpraktiker für Malerinnen/Maler und Lackiererinnen/Lackierer zum Beispiel Lackschäden oder machen Ganzlackierungen und Umlackierungen. Manchmal machen sie auch Pulverbeschichtungen oder beschriften Fahrzeuge zum Beispiel mit Werbeaufschriften.

Fachbereich: 
Farbtechnik

Ausbildungsdauer: 
3 Jahre

Ausbildungsart: Duale Berufsausbildung nach §66 Berufsbildungsgesetz (BBiG)/§42r Handwerksordnung (HwO)

Anforderungen:
• Gutes Sehvermögen (z.B. Farbsicherheit beim Mischen von Farben)
• Handgeschick (z.B. beim Auftragen von Schriften mit dem Pinsel)
• Trittsicherheit und Schwindelfreiheit (beim Arbeiten auf Leitern und Gerüsten)
• Gute körperliche Konstitution (z.B. beim Tragen von schweren Geräten und Materialien)


Schulfächer:
• Werken/Technik (z.B. beim Lesen von Bauzeichnungen oder Zusammenstellen von Farbkombinationen und Ausführen von Anstrichtechniken)

• Mathematik (z.B. beim Berechnen von einfachen Flächen und Kalkulieren des Materialverbrauchs)

 

Welche Voraussetzungen braucht man für die Ausbildung?
Die Ausbildung zum Fachpraktiker bzw. zur Fachpraktikerin für Malerinnen/Maler und Lackiererinnen/Lackierer kann man auch ohne Schulabschluss beginnen.
Die Agentur für Arbeit stellt fest, wer sich dafür eignet.
Was lernt man in der Ausbildung?


Die Auszubildenden lernen beispielsweise:
wie Beschichtungen durch Streichen, Rollen und Spritzen ausgeführt werden

• wie Beschriftungen unter Anwendung analoger und digitaler Techniken hergestellt werden

wie man Flächen und Objekte bekleidet

wie man Farbtöne mischt und nachmischt

wie man Untergründe hinsichtlich der weiteren Bearbeitungsmöglichkeiten prüft, beurteilt und vorbereitet

wie man Dämm- und Isolierstoffe verarbeitet

wie man Oberflächen pflegt und konserviert

Quelle: BERUFENET (https://web.arbeitsagentur.de/berufenet/)

Ausgewählte schulische Inhalte:
Kernthemen des schulischen Unterrichts sind der Schutz und die Verschönerung von verschiedenen Untergründen, hauptsächlich aus Holz, Metall und von mineralischer Konsistenz.

Beschäftigungsbereiche
- Malerbetriebe
- Hausmeisterservice
- Baumärkte

Unser Ansprechpartner

Jan Becker Ausbildungsleitung Farbtechnik

Kleybredde 29 44149 Dortmund